Unsere AGB:
Anmeldung für eine Veranstaltung
Anmelde-/Teilnahme- und Haftungsbedingungen, geltend für Veranstaltungen der Waldläuferbande, mit Sitz in 6345 Kössen, Klobensteiner Str. 71, Österreich.
Die Anmeldung für unsere Kurse, Camps und Workshops erfolgt entweder über das Online-Formular oder auf schriftlichem Weg. Hierfür kannst du ein entsprechendes Anmelde-Dokument bei uns anfordern. Mündliche Anmeldungen können nicht entgegen genommen werden.
Mit der verbindlichen Online-Anmeldung gelten unsere AGB als akzeptiert.
Die Teilnahme an einer Veranstaltung ist erst nach der Einzahlung der veranschlagten Anzahlung (reg. 50% der Veranstaltungsgebühr) reserviert. Die Anzahlung ist mit der Anmeldung fällig und muss bis 4 Wochen nach der Anmeldung erfolgen. Die volle Veranstaltungsgebühr muss bis spätestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung beglichen sein. Für wiederkehrende TeilnehmerInnen ist eine individuelle Vereinbarung der Zahlung nach Absprache mit uns möglich.
Nach gültiger und erfolgreicher Anmeldung erhältst du eine schriftliche Anmeldebestätigung und alle für den Kurs notwendigen Informationen bis spätestens 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
Wir versenden die Camp-/ bzw. Kurs-Infos mit allen relevanten Daten wie Anfahrt, Equipment, etc. bis spätestens 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Bei späterer Anmeldung verschicken wir sie unmittelbar (innerhalb 24-72 Stunden). Trotz unserer besten Absichten kommt es vor, dass unsere Mails im SPAM-Ordner Deines Mailprogramms landen können. Wenn Du die Camp-/ bzw. Kurs-Infos nicht bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn erhalten hast (oder bei späterer Anmeldung innerhalb 72 Stunden), dann melde Dich bitte bei uns. Den Erhalt der Email bei Dir können wir nicht überprüfen, es ist daher in Deiner Verantwortung die Camp-/ bzw. Kurs-Infos bei uns einzufordern falls dich diese nicht erreicht hat.
Stornierung
Bei Rücktritt werden ohne Rücksicht auf den Rücktrittsgrund folgende Stornokosten berechnet:
Bis 30 Tage vor Beginn EUR 40,00 Bearbeitungsgebühr
Bis 3 Tage vor Beginn 50% der jeweiligen Veranstaltung
Ab 3 Tage vor Beginn 100% der jeweiligen Veranstaltung
Die Nichtdurchführung eines Kurses aufgrund äußerer, in keinem betrieblichen Zusammenhang stehender Hindernisse, obliegt dem Veranstalter.
Bei Unterschreitung einer Mindestteilnehmeranzahl behält sich der Veranstalter vor, Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall wird der/die TeilnehmerIn bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn informiert und der bereits bezahlte Betrag zurückerstattet. Weitere Ansprüche können nicht erhoben werden.
Der Veranstalter kann ohne Angabe von Gründen, einer Person die Teilnahme an einer Veranstaltung verweigern.
Ausfälle & Höhere Gewalt
Fällt eine Veranstaltung vor Beginn aufgrund höherer Gewalt aus (Unwetterwarnung in vorletzter oder letzter Gefahrenstufe, Krankheit des Veranstalters, plötzliches Gefährdungspotential am Lagerplatz, …), werden alle TeilnehmerInnen informiert und die Beiträge rückerstattet oder gutgeschrieben (je nach Absprache). Gewährte Rabatte (Early-Bird o.ä. Aktionen) für diese Veranstaltung werden im Falle einer Gutschrift nicht automatisch für eine andere Veranstaltung übernommen! Ggf. ist die Differenz zur höheren Veranstaltungsgebühr nachzuzahlen. Ist die Gutschrift höher als der Beitrag für die andere gewählte Veranstaltung, schreiben wir den Differenzbetrag wiederum gut oder zahlen sie aus.
Muss eine Veranstaltung aufgrund von auftretender höherer Gewalt vorzeitig beendet werden, gibt es keinen Anspruch auf Rückvergütung oder Gutschrift.
Nur bei Kursen: Der Veranstalter ist bemüht die ausgefallene Zeit nachzuholen und organisiert einen Ersatztermin. Es obligt dem/der TeilnehmerIn diesen Termin wahrzunehmen. Die Kursgebühr oder Anteile davon werden nicht erstattet!
Haftung
Nach erfolgter ordnungsgemäßer Einschulung und Gefahrenaufklärung durch die Kursleitenden erfolgt die Teilnahme an allen Kursen auf eigene Gefahr. Die Haftung für sämtliche Schäden aus jedem erdenklichen Rechtsgrund wird gegenüber dem/der Veranstaltenden und den Kursleitenden auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Bei Verbrauchergeschäften im Sinne des KSchG gilt dies nur insoweit, als diese Schäden keine Personalschäden betreffen. Für die Rückgabe sowie für die Beschädigung an Ausrüstungsgegenständen der Veranstaltenden durch eine nicht ordnungsgemäße Handhabung haftet der/die Kursteilnehmer*in.
Eine Haftung der Veranstaltenden für Schäden jeglicher Art, welche beispielsweise bei der An- und Abreise, bei Verletzung oder Unfällen, am Eigentum oder sonstigen Wertgegenständen, etc. entstehen, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Hierzu zählen auch insbesondere: Schäden durch Verlust, Folgeschäden, Schäden Dritter oder Schäden, die durch Fälle Höherer Gewalt verursacht werden.
Fotonutzungsrecht
Auf all unseren Veranstaltungen kommt es vor das LeiterInnen/BetreuerInnen das Geschehen fotografieren und/oder filmen. Der/Die TeilnehmerIn bzw. dessen gesetzlicher Vertreter (Erziehungsberechtige/r) ist damit einverstanden, dass wir das entstandene Material im Sinne der Eigenwerbung nutzen. Dazu gehört das Einbinden und Gestalten von Fotografien in Info- und Werbeblätter, Plakate, Flyer, Folder etc. (sämtliche Printmedien) sowie das Bereitstellen von Foto- und Filmaufnahmen im Internet (z.B: auf unserer Homepage, SocialMedia-Seiten wie Facebook, LinkdIn, etc.).
Wir achten das Persönlichkeitsrecht und fragen Kinder und Erwachsene bevor wie Aufnahmen machen und wofür wir die Verwenden wollen. Einsprüche können erhoben werden. Wir bitten jedoch zu Berücksichtigen, dass bei großflächigen Aufnahmen wo der/die Einzelne nicht unmittelbar erkennbar/identifizierbar ist (Beiwerk des Fotos) der Nutzung nicht widersprochen werden kann.
Teilnichtigkeitsklausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte Zweck rechtlich zulässiger möglichst genau erreicht wird. Das gilt auch für eventuell ergänzungsbedürftige Lücken.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Erfüllungsort sowie Gerichtsstand ist – sofern das Gesetz nichts anderes zwingend vorsieht – Kitzbühel.
Ausschluss der Übertragung von Rechten
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich durch die Waldläuferbande und deren Vertreter genehmigt ist eine Übertragung der Rechte die aus der Anmeldung hervorgehen an Dritte ausgeschlossen.
Stand: März 2023